Rechtsprechung
   BVerwG, 10.10.2000 - 1 D 32.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,29521
BVerwG, 10.10.2000 - 1 D 32.98 (https://dejure.org/2000,29521)
BVerwG, Entscheidung vom 10.10.2000 - 1 D 32.98 (https://dejure.org/2000,29521)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Oktober 2000 - 1 D 32.98 (https://dejure.org/2000,29521)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,29521) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarmaßnahme der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst - Verstoß eines Beamten gegen seine Pflicht zu gewissenhafter Amtsführung - Bestimmung der Schuldfähigkeit eines Beamten - Schuldfähigkeit bei einer Spielsucht - Disziplinarmaßnahmen wegen der Veruntreuung ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 27.05.1986 - 1 StR 182/86

    Verminderte Schuldfähigkeit aufgrund langjährigen Drogenmißbrauchs

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2000 - 1 D 32.98
    Dies entspricht der ständigen Spruchpraxis des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B. Urteil vom 8. November 1988 - 1 StR 544/88 - NSTZ 1989, 113; Urteil vom 17. Februar 1981 - 1 StR 807/80 - NJW 1981, 1221; Urteil vom 27. Mai 1986 - 1 StR 182/86 - JR 1987, 206 m.w.N.).

    Auch wenn ein solches Verhalten für sich noch nicht stets den sicheren Rückschluss auf die Steuerungsfähigkeit zulässt, erweist es sich doch im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung der Tat bei Berücksichtigung der Persönlichkeit des Beamten als wichtiges Beweisanzeichen für das Vorliegen der Steuerungsfähigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 1990 - 5 StR 82/90 - BGHR StGB § 20 BtM-Auswirkungen 1; Urteil vom 6. Juni 1989 - 5 StR 175/89 - NJW 1989, 2336 ; Urteil vom 27. November 1990 - 1 StR 584/90 - StV 1991, 155; Urteil vom 27. Mai 1986 - 1 StR 182/86 - JR 1987, 206; Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 20 Rn. 17; Lackner/Kühl, StGB, 23. Aufl., § 20 Rn. 17).

    Auch dies streitet für die Steuerungsfähigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 1989, a.a.O.; Urteil vom 27. Mai 1986, a.a.O.).

  • BGH, 06.06.1989 - 5 StR 175/89

    Verminderung der Schuldfähigkeit bei Beschaffungskriminalität

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2000 - 1 D 32.98
    Auch wenn ein solches Verhalten für sich noch nicht stets den sicheren Rückschluss auf die Steuerungsfähigkeit zulässt, erweist es sich doch im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung der Tat bei Berücksichtigung der Persönlichkeit des Beamten als wichtiges Beweisanzeichen für das Vorliegen der Steuerungsfähigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 1990 - 5 StR 82/90 - BGHR StGB § 20 BtM-Auswirkungen 1; Urteil vom 6. Juni 1989 - 5 StR 175/89 - NJW 1989, 2336 ; Urteil vom 27. November 1990 - 1 StR 584/90 - StV 1991, 155; Urteil vom 27. Mai 1986 - 1 StR 182/86 - JR 1987, 206; Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 20 Rn. 17; Lackner/Kühl, StGB, 23. Aufl., § 20 Rn. 17).

    Auch dies streitet für die Steuerungsfähigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 1989, a.a.O.; Urteil vom 27. Mai 1986, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.11.1996 - 1 D 7.96

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei Entnahme von Geld gegen ungedeckte

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2000 - 1 D 32.98
    Dies kommt nur dann in Betracht, wenn die Erkrankung zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt oder wenn der Betroffene Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen oder im Zustand eines akuten Rausches verübt hat (vgl. z.B. Urteil vom 16. März 1993 - BVerwG 1 D 69.91 - BVerwGE 93, 358 ; Urteil vom 26. November 1996 - BVerwG 1 D 7.96 - Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 10).

    Es entspricht auch der Rechtsprechung des Senats, dass eine schwerste Persönlichkeitsveränderung nicht anzunehmen ist, wenn eine solche Störung im Dienst nicht aufgefallen ist und/oder die dienstlichen Leistungen sowie das dienstliche Verhalten des Betroffenen zum Zeitpunkt der Pflichtwidrigkeiten nicht negativ beurteilt worden sind (vgl. Urteil vom 21. September 1993 - BVerwG 1 D 74.92 - Urteil vom 26. November 1996, a.a.O.).

  • BVerwG, 08.06.1983 - 1 D 112.82

    Strafverfahren - Disziplinarverfahren - Disziplinarmaß - Grundsatz der

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2000 - 1 D 32.98
    Die Auflösung des Dienstverhältnisses beruht dann auf der schuldhaften Verletzung durch den Beamten und ist diesem daher als für alle öffentlich-rechtlichen und privaten Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 8. Juni 1963 - BVerwG 1 D 112.82 - BVerwGE 76, 87 ; vgl. auch BVerfG - 3. Kammer -, Beschluss vom 21. Dezember 1988 - 2 BvR 1522/88 -).
  • BVerfG, 21.12.1988 - 2 BvR 1522/88
    Auszug aus BVerwG, 10.10.2000 - 1 D 32.98
    Die Auflösung des Dienstverhältnisses beruht dann auf der schuldhaften Verletzung durch den Beamten und ist diesem daher als für alle öffentlich-rechtlichen und privaten Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 8. Juni 1963 - BVerwG 1 D 112.82 - BVerwGE 76, 87 ; vgl. auch BVerfG - 3. Kammer -, Beschluss vom 21. Dezember 1988 - 2 BvR 1522/88 -).
  • BVerfG, 29.10.1969 - 2 BvR 545/68

    Verbot der Doppelbestrafung bei straf- und berufsgerichtlicher Verurteilung

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2000 - 1 D 32.98
    Das aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip folgende Verhältnismäßigkeitsgebot beansprucht auch bei der Verhängung von Disziplinarmaßnahmen Geltung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 1969 - 2 BvR 545/68 - BVerfGE 27, 180 ; Beschluss vom 4. Oktober 1977 - 2 BvR 80/77 - BVerfGE 46, 17 ).
  • BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2000 - 1 D 32.98
    Das aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip folgende Verhältnismäßigkeitsgebot beansprucht auch bei der Verhängung von Disziplinarmaßnahmen Geltung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 1969 - 2 BvR 545/68 - BVerfGE 27, 180 ; Beschluss vom 4. Oktober 1977 - 2 BvR 80/77 - BVerfGE 46, 17 ).
  • BGH, 17.02.1981 - 1 StR 807/80

    Schuldfähigkeit - Heroinhändler - Drogenabhängigkeit - Strafzumessung -

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2000 - 1 D 32.98
    Dies entspricht der ständigen Spruchpraxis des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B. Urteil vom 8. November 1988 - 1 StR 544/88 - NSTZ 1989, 113; Urteil vom 17. Februar 1981 - 1 StR 807/80 - NJW 1981, 1221; Urteil vom 27. Mai 1986 - 1 StR 182/86 - JR 1987, 206 m.w.N.).
  • BGH, 08.11.1988 - 1 StR 544/88

    Anforderungen an die Täterabsicht bei Verurteilung wegen erpresserischem

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2000 - 1 D 32.98
    Dies entspricht der ständigen Spruchpraxis des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B. Urteil vom 8. November 1988 - 1 StR 544/88 - NSTZ 1989, 113; Urteil vom 17. Februar 1981 - 1 StR 807/80 - NJW 1981, 1221; Urteil vom 27. Mai 1986 - 1 StR 182/86 - JR 1987, 206 m.w.N.).
  • BGH, 08.05.1990 - 5 StR 82/90

    Feststellungen zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit anhand eines zweifelhaften

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2000 - 1 D 32.98
    Auch wenn ein solches Verhalten für sich noch nicht stets den sicheren Rückschluss auf die Steuerungsfähigkeit zulässt, erweist es sich doch im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung der Tat bei Berücksichtigung der Persönlichkeit des Beamten als wichtiges Beweisanzeichen für das Vorliegen der Steuerungsfähigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 1990 - 5 StR 82/90 - BGHR StGB § 20 BtM-Auswirkungen 1; Urteil vom 6. Juni 1989 - 5 StR 175/89 - NJW 1989, 2336 ; Urteil vom 27. November 1990 - 1 StR 584/90 - StV 1991, 155; Urteil vom 27. Mai 1986 - 1 StR 182/86 - JR 1987, 206; Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 20 Rn. 17; Lackner/Kühl, StGB, 23. Aufl., § 20 Rn. 17).
  • BGH, 27.11.1990 - 1 StR 584/90

    Bewertung der Erheblichkeit einer krankhaften seelischen Störung - Auswirkungen

  • BVerwG, 21.03.1990 - 1 D 27.89

    Strafgerichtliche Verurteilung wegen fortgesetzter Untreue in Tateinheit mit

  • BVerwG, 09.10.1990 - 1 D 5.90

    Ahndung der Untreue eines Bundesbahn-Beamten

  • BVerwG, 16.03.1993 - 1 D 69.91

    Schuldfähigkeit - Bulemie - Beschaffungskriminalität

  • BVerwG, 21.09.1993 - 1 D 74.92
  • BVerwG, 12.11.1997 - 1 D 48.96

    Veruntreuung dienstlich erlangter Gelder durch einen Postbeamten als schweres

  • BVerwG, 08.07.1998 - 1 D 52.97

    Disziplinarmaßnahmen wegen der Veruntreuung von Postgeldern durch einen

  • BVerwG, 21.04.1999 - 1 D 6.98

    Entwendung von Gegenständen durch einen Zollbeamten des mittleren Dienstes im

  • BVerwG, 15.06.1999 - 1 D 29.98

    Disziplinarmaßnahme der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst - Verstoß eines

  • BVerwG, 29.08.2001 - 1 D 8.00

    Bestreiten der subjektiven Voraussetzungen eines Dienstvergehens - Absehen von

    Dies kommt nur dann in Betracht, wenn die Erkrankung zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt oder wenn der Betroffene Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen verübt oder im Zustand eines akuten Rausches gehandelt hat (vgl. z.B. Urteil vom 16. März 1993 - BVerwG 1 D 69.91 - BVerwGE 93, 358 ; Urteil vom 10. Oktober 2000 - BVerwG 1 D 32.98 - m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats spricht gegen die Schuldunfähigkeit, wenn einschlägige Störungen im Dienst nicht aufgefallen sind und/oder die dienstlichen Leistungen sowie das dienstliche Verhalten des Betroffenen zum Zeitpunkt der Pflichtwidrigkeiten nicht negativ beurteilt worden sind (vgl. Urteil vom 26. November 1996 - BVerwG 1 D 7.96 - Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 10; Urteil vom 10. Oktober 2000, a.a.O.).

    Die Unauffälligkeit im kundendienstlichen Bereich - wie hier über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr - spricht nach der Rechtsprechung des Senats gegen die Schuldunfähigkeit (vgl. Urteil vom 10. Oktober 2000, a.a.O.).

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats, nach der ein planerisches, zielgerichtetes und folgerichtiges Vorgehen bei und nach den Tathandlungen als wichtiges Beweisanzeichen für das Vorliegen der Schuldfähigkeit anzusehen ist (vgl. Urteil vom 10. Oktober 2000, a.a.O., m.w.N.).

    Soweit die Sachverständige darauf hinweist, dass gegen die Schuldunfähigkeit auch der lange Zeitraum des Fehlverhaltens und die große Anzahl der Tathandlungen sprächen, steht dies ebenfalls im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 10. Oktober 2000, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 27.03.2001 - 2 WD 46.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldate wegen veruntreuender Unterschlagung in

    Nach der ständigen Rechtsprechung des 1. Disziplinarsenats des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 16. März 1993 - BVerwG 1 D 69.91 - < BVerwGE 93, 358 [361 f.] >, vom 26. November 1996 - BVerwG 1 D 7.96 - und vom 10. Oktober 2000 - BVerwG 1 D 32.98 -), die auch der ständigen Spruchpraxis des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B. Urteile vom 8. November 1988 - 1 StR 544/88 - <NSTZ 1989, 113>, vom 17. Februar 1981 - 1 StR 807/80 - <NJW 1981, 1221> und vom 27. Mai 1986 - 1 StR 182/86 - <JR 1987, 206> m.w.N.) entspricht, ist das pathologische Spielen ebenso wie Drogen- und Alkoholsucht für sich nicht geeignet, eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit oder gar die Schuldunfähigkeit zu begründen.

    Nach dieser Rechtsprechung ist eine schwerste Persönlichkeitsveränderung dann nicht anzunehmen, wenn eine solche Störung im Dienst nicht aufgefallen ist und/oder die dienstlichen Leistungen sowie das dienstliche Verhalten des Betroffenen zum Zeitpunkt der Pflichtwidrigkeit nicht negativ beurteilt worden sind (Urteil vom 10. Oktober 2000 - BVerwG 1 D 32.98 - m.w.N.).

  • BVerwG, 25.09.2001 - 1 D 62.00

    Innerdienstliches Dienstvergehen wegen fiktiver Postsparbuchauszahlungen und

    Dies kommt nur dann in Betracht, wenn die Erkrankung zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt oder wenn der Betroffene Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen oder die Tat im Zustand eines akuten Rausches verübt hat (vgl. zur Spielsucht zuletzt Urteil vom 10. Oktober 2000 - BVerwG 1 D 32.98 - m.w.N.).
  • BVerwG, 11.07.2001 - 1 D 41.00

    Disziplinarmaßnahmen für außergerichtliche Dienstvergehen bei Beamten -

    Dabei ist wesentlich, dass es sich bei einem solchen Schock regelmäßig um einen vorübergehenden Zustand handelt (vgl. Urteil vom 10. Oktober 2000 - BVerwG 1 D 32.98 -).
  • BVerwG, 26.06.2001 - 1 D 44.00
    In diesem Fall muss im Hinblick auf die als selbstverständlich geforderte und ständig eingeübte korrekte Verfahrensweise von einem Beamten erwartet werden, dass er auch bei erheblich verminderter Einsichts- und/oder Steuerungsfähigkeit noch genügend Widerstandskraft gegen strafbares Verhalten im Dienst aufbietet (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. aus jüngster Zeit etwa Urteil vom 7. Dezember 1999 - BVerwG 1 D 64.98 - und Urteil vom 10. Oktober 2000 - BVerwG 1 D 32.98 -).
  • BVerwG, 12.06.2001 - 1 D 31.00

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Verhängung der Höchstmaßnahme - Aberkennung

    In einem solchen Fall muss im Hinblick auf die als selbstverständlich geforderte und ständig eingeübte korrekte Verhaltensweise von dem Beamten erwartet werden, dass er auch bei erheblich verminderter Einsichts- und/oder Steuerungsfähigkeit noch genügend Widerstandskraft gegen eine Verletzung dieser Pflichten durch strafbares Verhalten im Dienst aufbietet (vgl. Urteil vom 10. Oktober 2000 - BVerwG 1 D 32.98 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht